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Gleichbehandlung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ...
Gleichstellung

 

Soweit ein bestimmtes Geschlecht keine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der eine Stelle prägenden Tätigkeit ist, findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Geschäftstätigkeit von recruiting24.com uneingeschränkt Anwendung. Sämtliche auf dieser Website gemachten Aussagen über Kandidaten gelten geschlechtsneutral im Sinne des Artikels 3 Abs. 2 GG, wie auch der Terminus „Kandidat“ bzw. „Kandidaten“ als geschlechtsneutraler Begriff für weibliche und für männliche Kandidaten anzusehen ist. Analog gilt dies auch für andere Begriffe, bei denen dies Anwendung finden kann.

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